Die Schützenbruderschaft Nesselröden kann auf eine über 400-jährige Geschichte zurückblicken. Im 1. Nesselröder Kirchenrechnungsbuch werden wir im Jahre 1592 erstmals erwähnt. Damit gehört die Schützenbruderschaft zu den ältesten Schützenvereinigungen im Deutschen Schützenbund.
Die Schützen werden zum erstenmal im Kirchenrechnungsbuch erwähnt.
Sie hatten die Aufgabe, mit den städtischen Schützen angreifende Feinde abzuwehren.
In diesem Jahr werden die Schützen von der Gemeinde übernommen und
für ihre Dienste bezahlt.
Ein Grundstück der Gemeinde wird von der Schützenbruderschaft gepachtet.
17 Männer kaufen sich für je 19 Pfennig in die Bruderschaft ein.
Allerorts bildeten sich Kriegervereine und die Schützen der Bruderschaft reihten sich in die Kameradschaft ein. Mit ihnen pflegten sie das Schießen auf Scheiben.

Kriegerverein auf der Nesselröder Warte 1911.
Am 21.1.1922 gründete eine junge Generation einen Verein. Da diese von der Schützenbruderschaft in den Jahrhunderten vorher nichts wußten, gaben sie dem neuen Verein den Namen Schützenverein Nesselröden. 41 Männer traten dem Verein bei. Schon am 26.5.1922 fand das erste Schießen auf der Distanz von 130 m statt.
Das erste Schützenfest fand statt, bei dem ein Schützenkönig ermittelt wurde.

Bis 1927 wurde im Schützengrund geschossen (heute: Gebiet "Am Steinmecke")
Es wurde beschlossen, ein Schützenhaus mit einem Großkaliberstand zu bauen.
Das Vereinsleben wurde wegen des Kriegsgeschehens ausgesetzt.
Die erste Generalversammlung nach den Krieg fand statt.

Das Schützenhaus vor der Renovierung
Das Schützenhaus wurde renoviert und um 6 Kleinkaliber-Stände erweitert.
Eine Jugendgruppe wurde eingerichtet.
In diesem Jahr wurde eine Damengruppe gegründet und die ersten 10 Damen in den Verein aufgenommen.

Der Schützenverein Nesselröden wurde wieder in Schützenbruderschaft Nesselröden umbenannt.
Der 400. Geburtstag der Schützenbruderschaft wurde mit dem ganzen Ort Nesselröden groß gefeiert.
Eine Schießhalle mit 16 Luftgewehrständen wurde gebaut und das Schützenhaus renoviert.


Die Waffenkammer und die KK-Stände wurden den Bestimmungen des neuen Waffengesetzes angepasst.
